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99-21-4"Rohwarenrisiken im KWG-Eigenkapitalgrundsatz I"Von Nicole Isken Gemäß § 10 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) stellt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank Grundsätze auf, nach denen die Angemessenheit des haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstitutes beurteilt wird. Mit der 6. KWG-Novelle wurde die wohl wichtigste bankaufsichtliche Strukturnorm geändert: der Eigenkapitalgrundsatz I (GS I). Im Zuge dieser Novelle wurde ein Abschnitt über Rohwarenpositionen eingefügt (4. Abschnitt § 16 GS I). Der Begriff "Rohware" ist im Grundsatz I allgemein definiert. Man versteht hierunter Agrarprodukte und Produkte aus dem Bergbau, Halbfabrikate, wie Metalle (außer Gold, da Goldgeschäfte bei Währungspositionen aufgeführt werden), und Fertigprodukte (zum Beispiel Zucker). Mit der neuen Regelung wurde das Verbot von Rohwarengeschäften aus dem Jahr 1974 aufgehoben. Ziel der Arbeit ist es, einen Einblick in den Warenterminhandel zu geben und die bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen aufzuzeigen. Daher wird im ersten Abschnitt zunächst die Entwicklung des Warenterminhandels in Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika erläutert und die Frage nach der Notwendigkeit einer Warenterminbörse diskutiert. Im zweiten Abschnitt werden fünf ausgewählte Rohwaren aus dem Agrarsektor beschrieben, da diese Kontrakte im Warenterminhandel dominieren. Die Eröffnung der Warenterminbörse in Hannover ist Kern des dritten Abschnitts. An dieser Warenterminbörse werden seit April 1998 Futures und Optionen auf Schweine und Kartoffeln gehandelt. Zunächst werden die Begriffe Futures und Optionen beschrieben und anhand verschiedener Beispiele erläutert. Außerdem werden die organisatorischen Voraussetzungen aufgeführt, die für eine Teilnahme an der Warenterminbörse erforderlich sind. Im vierten Abschnitt wird die Bedeutung der Rohwarenrisiken für Kreditinstitute aufgezeigt. Zunächst wird der Risikobegriff für Banken beschrieben und der IQS - Prozeß dargestellt. Im Anschluß werden die bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Rohwarengeschäfte im Rahmen der 6. KWG-Novelle erläutert. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Quantifizierung im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Standardmethode und die Zeitfächermethode (§ 17 GS I). Beide Methoden werden mit Abwägung der Vor- und Nachteile für jedes Modell ausführlich erläutert. Weiterhin wird die Möglichkeit der Berechnung der Eigenmittel im Rohwarenbereich mit Hilfe eines Internen Risikomodells vorgestellt. Im einem Glossar werden Fachbegriffe des Warentermingeschäftes definiert. Ein Anhang zeigt wichtige Internetadressen des Warentermingeschäftes auf. Zurück zum Schriftenverzeichnis
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